Ausgehend von einer Initiative der Deutschen Initiative für Netzwerkinformation (DINI) unter Mitwirkung des langjährigen GMW-Vorstandes Dr. Hartmut Simon wurde das Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” gegründet, dem sich inzwischen namhafte Organisationen, Verbände und Fachgesellschaften aus dem Wissenschafts- und Forschungsbereich angeschlossen haben.
Ziel des Aktionsbündnisses ist es, die im jetzigen Stand des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) getroffenen Regelungen zugunsten von Bildung und Forschung so zu verändern,dass langfristig deren Belange und Interessen ausreichend berücksichtigt werden.
Das Aktionsbündnis will daher die Gesetzgeber dahingehend beeinflussen, auf eine für Bildung und Forschung positive Weiterentwicklung des Urheberrechtes hinzuwirken.
Das erste Koordinierungstreffen fand am 5. Juli 2004 in Göttingen statt. Die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eingesetzte Steuerungsgruppe hat inzwischen ein Grundsatzpapier erarbeitet, das als “Göttinger Erklärung des Aktionsbündnisses Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” (siehe unten) von vielen namhaften Verbänden und Fachgesellschaften – so auch der GMW – unterschrieben wurde.
Darunter befinden sich beispielsweise:der Hochschulverband für Informationswissenschaft,
- die Deutsche Initiative für Netzwerkinformation e.V.,
- der Hochschulverband für Geographie und ihre Didaktik,
- das Institute for Science Networking Oldenburg GmbH,
- die Technische Informationsbibliothek Hannover,
- die Arbeitsgemeinschaft der Medienzentren an Hochschulen e.V.,
- der Deutsche Bibliotheksverband,
- die Deutsche Gesellschaft für Publizistik und Kommunikationswissenschaft,
- der Verband Deutscher Biologen und biowissenschaftlicher Fachgesellschaften,
- das Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software,
- die Gesellschaft für Biochemie und Molekularbiologie e. V.,
- der Verbund biowissenschaftlicher und biomedizinischer Gesellschaften,
- der Verein Schulen ans Netz e.V.,
- die Paläontologische Gesellschaft,
- die Deutsche Gesellschaft für Informationswissenschaft und Informationspraxis,
- die Helmholtz-Gemeinschaft sowie
- die Astronomischen Gesellschaft.
Zudem haben die Hochschulrektorenkonferenz, die Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz, die Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Fraunhofer-Gesellschaft an der ersten konstituierenden Sitzung des Aktionskreises in Göttingen teilgenommen und ihr Interesse erklärt, dem Bündnis beizutreten oder zumindest seine Arbeit weiterhin unterstützen.
Die GMW vertritt ihre Mitglieder in allen Belangen dieser Rechtsfragen und fordert zudem Interessierte dazu auf, ihre eigenen Fachgesellschaften auf das Aktionsbündnis aufmerksam zu machen und die Göttinger Erklärung weiter zu verbreiten.
Die GMW wird im Aktionsbündnis durch unser Vorstandsmitglied Claudia Bremer vertreten. Sie hat an diesem Papier mitgewirkt und es unterzeichnet. Bei konkreten Fragen zur Beteiligung der GMW am Aktionsbündnis können Sie gern Claudia Bremer kontaktieren.
Den Wortlaut der Göttinger Erklärung finden Sie hier im Anschluss.
Zudem plant das Aktionsbündnis in den nächsten Wochen seine aktuellen Aktionen und Presseerklärungen auf einer eigenen Webseite zu publizieren. Eine entsprechende Information wird dann auch hier veröffentlicht.
Aktionsbündnis “Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft”
Göttinger Erklärung vom 5. Juli 2004
Vorbemerkung
Mit der Antwort auf die Frage “Wie zugänglich sind Wissen und Information?” wird entschieden über die Bildungs- und Entwicklungschancen jedes einzelnen Bürgers in der Informationsgesellschaft wie auch über die Chancen künftiger Generationen, auf dem vorhandenen Wissen aufbauen zu können.
Die im Urheberrechtsgesetz (UrhG) getroffenen gesetzlichen Regelungen haben nachhaltigen Einfluss darauf, ob sich in unserer Gesellschaft offene, vernetzte Kommunikations- und Informationsstrukturen entwickeln können. Sie entscheiden damit auch über die Qualität unseres Bildungssystems, über die Inventionsfähigkeit der Wissenschaft und die Innovationskraft der Wirtschaft. Im globalen Wettbewerb sind sie die wesentlichen Faktoren für eine prosperierende soziale, kulturelle und ökonomische Entwicklung und damit für die Zukunft unserer Gesellschaft.
Bei der Umsetzung der Richtlinie 2001/29/EG in das Urheberrecht hat der Gesetzgeber bisher vornehmlich die Belange der Rechteverwerter zur kommerziellen Nutzung der digitalen Medien und der Netze als zusätzliche Vertriebswege berücksichtigt. Im Vordergrund standen vor allem die Vermeidung von Risiken für die private Rechteverwertung und nicht die Nutzung der mit den neuen technischen Medien verbundenen Chancen für die Allgemeinheit. Dies gilt insbesondere für den Bereich von Bildung und Wissenschaft. Die Informationsgesellschaft bietet hier neue Potenziale der Wissensvermittlung und der Zusammenarbeit von Wissenschaftlern. Die Nutzung dieser neuen Möglichkeiten ist im globalen Kontext ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.
Wir, die Unterzeichner, setzen uns dafür ein, dass diese Potenziale der digitalen Medien und Kommunikationssysteme für die Allgemeinheit und hier insbesondere für die Wissenschaft offen nutzbar bleiben und nicht vorrangig zur privatwirtschaftlichen Vermarktung von Information restriktiv reguliert werden:
In einer digitalisierten und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt werden!
Ziele
Bildung und Wissenschaft müssen die neuen Formen der Verbreitung und des Erwerbs von Wissen und Information ohne Behinderungen nutzen können. Die Schrankenregelungen im UrhG (insb. §§ 52a und 53 UrhG) stellen aber nicht mehr die notwendigen Privilegien für die Erfüllung der Aufgaben von Bildung und Wissenschaft positiv, klar verständlich und umsetzbar heraus, sondern sie sind durchsetzt von erheblichen Einschränkungen, die geeignet sind, weite Kreise von Bildung und Wissenschaft zu verunsichern oder gar zu kriminalisieren, statt ihnen Rechtssicherheit für ihre notwendige Arbeit zum Nutzen der Allgemeinheit zu bieten.
Schulen und Hochschulen haben den Einsatz neuer digitaler, vernetzter Medien für die Wissensvermittlung (eLearning) sowie zur Kommunikation und Kooperation mit großem Aufwand in einer Vielzahl von Projekten und mit erheblicher Förderung aus öffentlichen Mitteln durch Bund und Länder entwickelt und erfolgreich erprobt. In vielen Schulen und Hochschulen ist Nutzung netzbasierter Lernumgebungen inzwischen ein wichtiger Teil des regulären Lehrangebots. Die Qualität des Lernens und Lehrens kann dadurch nachhaltig verbessert werden. Auch für die berufliche Qualifizierung und Weiterbildung bieten Formen des eLearnings große Nutzungspotenziale. Daher ist es von herausragender Bedeutung, dass die Freiheit der Lehre und der Zugang zur Information in der Informationsgesellschaft nicht unangemessen eingeschränkt werden und für Lehrende und Lernende nachhaltig Rechtssicherheit besteht, eLearning in vollem Umfang und auch in Zukunft entwickeln und einsetzen zu können.
Wissenschaft und Forschung nutzen den Stand des Wissens und bauen darauf auf. Dies findet in ständigen kommunikativen Prozessen der Wissenschaftler in kleinen lokalen Teams sowie in einem weltweiten Informationsaustausch statt. Diese Informations- und Kommunikationsprozesse dürfen im Urheberrecht nicht durch restriktive Regelungen behindert werden. Der freie Zugang zur Information sowie ihre langfristige Sicherung, die Zugänglichkeit zum Wissen und zum kulturellen Erbe müssen gefördert und bewahrt werden. Denn die Leistungsfähigkeit der Wissenschaft ist direkt abhängig vom offenen Austausch der Erkenntnisse. Für die Wissenschaft und ihre Entwicklung sind dies Existenzfragen.
Die gesetzlichen Aufgaben der öffentlichen Informationseinrichtungen, der Bibliotheken, Mediatheken und Archive zur Versorgung der Gesellschaft mit Information müssen gestärkt, ihre Erfüllung verbessert und erleichtert werden. Dazu gehören auch und vor allem die nachhaltige Langzeitarchivierung und Zugänglichmachung der Informationsbestände dieser Einrichtungen in Verbünden unter Ausnutzung der modernen digitalen Kommunikations- und Informationssysteme. Nur so kann das kulturelle Erbe der Allgemeinheit nachhaltig gesichert und der weltweite Zugang garantiert werden.
Freier Zugang zu Information und Wissen muss nicht vergütungsfrei bedeuten. Es gilt, im Urheberrecht faire und ausgewogene Bedingungen gesetzlich so zu regeln, dass die Nutzung von geschützten Werken angemessen vergütet, aber gleichzeitig deren Zugänglichkeit für Zwecke der Bildung und Wissenschaft nicht behindert wird. Technische Schutzmaßnahmen, die Information aus Gründen der kommerziellen Gewinnmaximierung verknappen, zu tiefgreifenden Kontrollen bis in die Privatsphäre führen und eine sichere Langzeitarchivierung unmöglich machen, sind daher der falsche Weg. Sie behindern die freie Entfaltung von Bildung und Wissenschaft und damit auch die wirtschaftliche Entwicklung in unserer Gesellschaft. Die angemessene Vergütung der Rechteinhaber durch Pauschalregelungen und über Verwertungsgesellschaften hat in Deutschland gute Tradition und hat sich über Jahrzehnte bewährt. Auch für die Nutzungen im Internet sind entsprechende Systeme der kollektiven Kompensation realisierbar und allen Formen nder Restriktion durch technische Maßnahmen vorzuziehen.
Wir sehen uns mit unseren Zielen in Übereinstimmung mit
- der Bundesregierung und ihren Beschlüssen zum “Masterplan für die Informationsgesellschaft” (3. Dezember 2003) sowie der Regierungserklärung von Bundeskanzler Schröder vom 25. März 2004,
- der Grundsatzerklärung und dem Aktionsprogramm des UN-Weltgipfels über die Informationsgesellschaft, die auch von der Bundesregierung unterzeichnet wurden (Genf, 12. Dezember 2003), und
- dem Bundespräsidenten Köhler und seiner Mahnung: “Deutschland ist mir zu langsam auf seinem Weg in die Wissensgesellschaft! Deutschland soll ein Land der Ideen werden!” (23. Mai 2004)
Unterzeichner:
Frankfurt, 26. Juli 2004
Für die Gesellschaft für Medien in der Wissenschaft (GMW)
Claudia Bremer
Mitglied des Vorstands der Gesellschaft für Medien in der Wissenschaft (GMW)
Anhang
Über folgende Themen soll mit der Bundesregierung und den politischen Parteien in Bund und Ländern diskutiert werden:
- Die im Masterplan zur Informationsgesellschaft beschlossenen strategischen Ziele glaubwürdig zu verfolgen und das Urheberrechtsgesetz entsprechend konsequent zu novellieren.
- Das Urheberrecht ausgewogener zu gestalten, indem dort den für eine Wissensgesellschaft existenziellen Allgemeinwohlbelangen in Form der Privilegien für Bildung und Wissenschaft nachhaltig und durchsetzungsstark Geltung verschafft wird.
- Die notwendige Rechtssicherheit herzustellen, indem die für Laien nur noch schwer verständlichen und selbst für Juristen kaum verlässlich zu interpretierenden Schrankenbestimmungen im UrhG (insb. §§ 52a, 53) klar und nachvollziehbar formuliert werden.
- Die vom Bundesgerichtshof schon im Jahre 1999 angemahnte gesetzliche Absicherung des “Kopienversands auf Bestellung” für öffentliche Informations-einrichtungen, Bibliotheken, Mediatheken und Archive in das Urheberrechtsgesetz aufzunehmen.
- Den § 137 k UrhG (Wegfall des § 52 a zum Ende 2006) ersatzlos zu streichen und damit die Entwicklung und Nutzung netzbasierter Wissensvermittlung und Forschungskommunikation nachhaltig zu sichern.
- Das Prinzip der pauschalen Vergütung und deren Geltendmachung durch Verwertungsgesellschaften beizubehalten.
- Für Fälle, in denen Werke durch technische Maßnahmen geschützt sind, die Rechte der Schrankenbegünstigten insbesondere aus Bildung und Wissenschaft durchsetzungsstark und praxisgerecht auszugestalten (§ 95 b UrhG).
- Die Möglichkeiten für elektronische Archive zu verbessern: Öffentlich geförderte wissenschaftliche Einrichtungen sollten digitale Dokumente für den internen Gebrauch elektronisch archivieren dürfen.
- § 49 Absatz 1 UrhG um elektronische Pressespiegel zu erweitern. Elektronisches Sammeln von Presseartikeln im Volltext soll damit rechtmäßig gemacht werden, solange es ausschließlich einrichtungsintern bleibt.Wo die Realisierung der o.g. Forderungen und Vorschläge im Widerspruch zu Bestimmungen der Richtlinie 2001/29/EG steht, fordern wir die Bundesregierung auf
- sich bei der EU-Kommission – gegebenenfalls in Abstimmung mit anderen EU-Mitgliedsstaaten – für eine Überprüfung der Richtlinie im Lichte der UN-Beschlüsse (Weltgipfel über die Informationsgesellschaft, Genf, 12.12.2003) einzusetzen und die entsprechende Novellierung der Richtlinie zu betreiben.